Die Ausbildung zum Rettungssanitäter oder zur Rettungssanitäterin dauert in der Regel drei Monate, bzw. 520 Stunden und ist in einen theoretischen Teil (240 Stunden), ein Klinikpraktikum (80 Stunden), ein Praktikum auf einer Lehrrettungswache (160 Stunden) und eine Vorbereitungs- und Prüfungswoche (40 Stunden), aufgeteilt.
Nach der RS Ausbildung und der erfolgreich abgelegten Prüfung ist es in Schleswig-Holstein erforderlich die Qualifikation -Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrung- (RS 100) zu erlangen, um auf einem Rettungswagen eingesetzt werden zu können. Hierfür müssen nach Aubildungsabschluss 100 Notfalleinsätze als Praktikant mitgefahren werden.
Wir bieten mehrmals im Jahr die vollständige Ausbildung zum Rettungssanitäter oder zur Rettungssanitäterin mit Einsatzerfahrung an.
Die RS-Ausbildung beginnt in der Regel im Januar, Juni und/oder September. BeachtenSie bitte bei Interesse unsere entsprechenden Stellenausschreibungen. Natürlich ist auch eine Initiativbewerbung zum nächstmöglichen Beginn jederzeit möglich.
Für alle Auszubildenden wird eine unserer Rettungswachen ausgewählt, an der sie eingesetzt werden. Die notwendigen Praktika werden in Krankenhäusern in oder in der Nähe des Kreises Stormarn durchgeführt. Die schulische Ausbildung findet an der Berufsschule in Lübeck statt.
Ja, die Führerscheinklasse B muss vor dem Beginn der Ausbildung vorhanden sein. Die Erweiterung auf die Klasse C1 ist dann Bestandteil der Ausbildung und wird von uns bezahlt.
Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Empathie, Verantwortungsbewusstsein und eigenständiges Arbeiten sind genauso Voraussetzungen wie körperliche Fitness und eine psychische Belastbarkeit.
Als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter wird man in Schleswig-Holstein im Krankentransport eingesetzt. Mit der Zusatzqualifikation „Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrung“ ist zudem der Einsatz auf den RTW in der Notfallrettung möglich.
Der „Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrung“ oder auch „RS 100“ ist eine Vorgabe aus dem Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetz. Um eigenverantwortlich „als Zweiter“ in der Notfallrettung eingesetzt zu werden, müssen RS vorher mindestens 100 Notfalleinsätze nach dem Abschluss ihrer Ausbildung absolvieren.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter oder zur Rettungssanitäterin starten, oder die erforderlichen 100 Notfalleinsätze absolvieren?
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