Noch Fragen?
Hier finden Sie die Antworten!
Ihre häufig
gestellten Fragen
Der Rettungsdienst ist allgegenwärtig und sei es nur das Einsatzfahrzeug auf den Straßen.
Einige der häufig an uns gestellten Fragen haben wir hier zusammengestellt und beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns gern über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Kurz gesagt: Leider ja. Um so schnell wie möglich an einer Einsatzstelle zu sein, sind Einsatzfahrzeuge von den Regeln der Straßenverkehrsordnung ausgenommen (§35 StVO.) . Allerdings müssen diese Sonder- und Wegerechte den anderen Verkehrsteilnehmern angezeigt werden (§38 StVo). Hierzu sind an allen Einsatzfahrzeugen Blaulicht, sowie Folgetonhörner verbaut. Die Nutzung von beiden ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Natürlich müssen die Signale auch in einem geschlossenen Fahrzeug zu hören sein und sind deshalb sehr laut.
Wir sind immer bemüht, nach einer Alarmierung so schnell wie möglich zu dem Patienten gelangen. Manchmal ist es dazu erforderlich Einfahrten oder andere Verkehrsteilnehmer zu blockieren, auch hierbei greift §35 StVo.
Wir versuchen die Behinderung in jedem Fall so kurz wie möglich zu halten.
Gerade auf der Autobahn gibt es häufig Fahrzeuge die schneller als unsere Einsatzfahrzeuge sind. Es spricht nichts dagegen diese Fahrzeuge zu überholen, solange sie nicht behindert werden.
Seien Sie aufmerksam. Wichtig ist, dass Sie unserem Fahrer oder der Fahrerin signalisieren, dass Sie das Fahrzeug wahrgenommen haben. Ermöglichen Sie dem Einsatzfahrzeug eine rasche Vorbeifahrt. Das kann, je nach Verkehrssituation, auf unterschiedliche Arten passieren. Sie dürfen auch vorsichtig über eine rote Ampel fahren, um hinter Ihnen Platz zu schaffen oder kurzzeitig schneller als erlaubt fahren. Sollte es hierfür einen Bußgeldbescheid geben, wenden Sie sich an uns.
Wenn Sie an eine Einsatzstelle kommen, egal ob mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß, versuchen Sie die eingesetzten Kräfte nicht zu behindern. Mit dem Auto fahren Sie bitte äußerst aufmerksam an einer Einsatzstelle vorbei, indem Sie auf den Verkehr und nicht auf das Einsatzgeschehen achten. Machen Sie dies zügig, jedoch so langsam wie nötig, um niemanden zu gefährden.
Häufig winken Kinder den vorbeifahrenden Retterinnen und Rettern zu und freuen sich über die großen bunten Autos. Verständlich, dass sie auch mal wissen möchten wie es drinnen aussieht. Sprechen Sie doch einfach unsere Mitarbeitenden vor Ort an. Eine kurze Besichtigung ist häufig möglich.
Bei einem Notfall gibt es keine freie Krankenhauswahl. Wir sind verpflichtet, Sie in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus zu transportieren. Die Entscheidung welches Krankenhaus die weitere Versorgung übernimmt ist immer eine Einzelfallentscheidung und abhängig von den aktuellen Gegebenheiten, z.B. den Aufnahme- und Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser.
Der Rettungsdienst ist Helfer bei allen akuten und lebensbedrohlichen Krankheiten und schweren Verletzungen. Rufen Sie den Rettungsdienst bei massiven Einschränkungen der Atmung, des Kreislaufs oder dem Bewusstsein. Auch bei schweren Blutungen, massiven Verletzung und Unfällen ist der Einsatz des Rettungsdienstes angezeigt. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112.
Wenn Sie in gutem Glauben einen Notruf abgesetzt haben und sich heraustellt dass kein Notfall vorlag, müssen Sie selbstverständlich keine Zahlung leisten.
Anders sieht es aus wenn der Notruf vorsätzlich ohne Grund abgesetzt wird. Diese Vergehen ist eine Straftat und wird empfindlich bestraft. Zu den eigentlichen Kosten der eingesetzen Kräfte kommt eine hohe Geldstrafe oder auch Gefängnis hinzu.
Die Finanzierung der Stormarner Rettungsdienste wird ausschließlich und vollumfänglich durch die Kostenträger (Krankenkassen) übernommen. Mit dieser Übernahme sind alle Kosten für Personal, Fahrzeuge, Ausrüstung, Verwaltung und Aus- und Fortbildungen gedeckt. Sollten Werber Sie ansprechen oder bei Ihnen klingen und damit werben zur Verbesserung des Rettungsdienstes zu sammeln, ist das schlichtweg gelogen. Wenden Sie sich bitte in so einem Fall an uns oder direkt an die Polizei.
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